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Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden


Ab 2010 müssen alle Hunde gechipt sein!

Gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes sind seit 30.6.2008 Hundehalter zur Kennzeichnung ihrer Hunde mittels Mikrochip verpflichtet. Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen.

Zeitpunkt der Kennzeichnung
Hunde, die nach dem 30.06.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von 3 Monaten gechipt werden.
An älteren Hunden, die noch nicht gechipt sind, muss die Kennzeichnung bis 31.12.2009 vorgenommen werden!
Daraus ergibt sich, dass ab 31.12.2009 alle Hunde mit einem Chip gekennzeichnet sein müssen.

Wie erfolgt die Registrierung?
Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Die Eingabe der Meldung erfolgt:
ab sofort: im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt. Dies ist die einfachste Art, da der Tierarzt sowohl die Kennzeichnung als auch die Registrierung auf Wunsch durchführen kann.
zusätzliche Möglichkeiten:
voraussichtlich ab Jänner 2010: nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese (es fallen Gebühren und Abgaben in der Höhe von € 19,70 an);
voraussichtlich ab Sommer 2010: über ein Internetportal vom Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikates, z. B. Bürgerkarte);
Nach erfolgter Meldung erhält der Tierhalter eine Registriernummer. Diese ist als Bestätigung für die vorgenommene Registrierung aufzubewahren.

Informationen zur Kennzeichnung
Der etwa reiskorngroße Mikrochip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier von einem Tierarzt injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert, und es kann so die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen und der Tierbesitzer über die registrierten Daten gefunden werden.
Die Registrierung erfolgt in einer von Bundesministerium für Gesundheit, Familien und Jugend (BMGFJ) zur Verfügung gestellten, bundesweiten Datenbank, die derzeit eingerichtet wird. Diese Datenbank wird auch über ein Internetportal verfügen. Der Tierhalter kann dann selbst die erforderlichen Daten eingeben und im Bedarfsfall auch ändern.

Welche Daten werden gespeichert?
Daten des Halters: Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe und neuer Halter oder der Tod des Tieres.

Tierbezogene Daten: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland.


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