Tierquälerei und die grundlose Tötung von Tieren sind ausdrücklich verboten.
Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, muss ihm art-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege sowie art-, rasse- und verhaltensgerechte Unterbringung gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung tierärztliche Betreuung zukommen lassen.
Zur Vertretung der Interessen des Tierschutzes gibt es in allen Bundesländern weisungsfreie Tierschutzobleute, die gleichzeitig auch Mitglieder des Tierschutzrates sind.