Druckansicht - Sonntag 5. Februar 2012

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Allgemeines zur Haustierhaltung

Tierquälerei und die grundlose Tötung von Tieren sind ausdrücklich verboten.


Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, muss ihm art-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege sowie art-, rasse- und verhaltensgerechte Unterbringung gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung tierärztliche Betreuung zukommen lassen.


Zur Vertretung der Interessen des Tierschutzes gibt es in allen Bundesländern weisungsfreie Tierschutzobleute, die gleichzeitig auch Mitglieder des Tierschutzrates sind.


Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz, Fassung vom 14.04.2010



Bundestierschutzgesetz



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Tierschutzverein St. Pölten, Gutenbergstr. 26, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742.772 72, Fax: 02742.772 724, E-Mail: office@tierschutzverein-stpoelten.at
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